Update: Aufhebung der Corona Verordnung zum 03. April
Das sind die aktuellen Regelungen, die unseren regulären Kursbetrieb betreffen:
Die Corona Verordnung Sport vom November 2021 mit erneuter Änderung im März 2022, wird zum 03. April 2022 aufgehoben. Das heißt für uns, dass wir euch alle wieder ohne Beschränkungen bei uns Begrüßen dürfen und freuen uns einfach nur wahnsinnig, euch alle bald wieder auf der Matte dabei zu haben. Die Informationen zur Aufhebung der Verordnung findet ihr hier
Wir freuen uns so sehr auf euch und können es kaum erwarten!
Ihr habt uns unglaublich gefehlt ♡
Wir drücken Euch von Herzen und hoffen, dass ihr weiterhin gesund bleibt.
Almut und das gesamte more.yoga Team
Vergangene Regelungen:
Auf dieser Seite findet ihr in Kurzform eine Übersicht über alle Regelungen, die unseren regulären Kursbetrieb betreffen. Der übersichtshalber haben wir dabei nur nur die wesentlichen Punkte aufgenommen, die für euch als Mitglieder interessant sind. Alles was wir intern zusätzlich noch umsetze, ist in unserem Hygienekonzept niedergeschrieben, welches ihr jederzeit bei uns vor Ort im Studio einsehen könnt.
- ab 03. April 2022 Aufhebung aller Beschränkungen für den Sportbereich.
- ab 23. Februar 2022 eintreten der Warnstufe - für den Sport in geschlossenen Räumen gilt wieder die 3G-Regelung.
- am 05. Dezember Anpassung der neuen Corona Verordnung - Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
- ab 04. Dezember 2021 gilt die 2G+ Regel für alle Teilnehmer (indoor) und 2G (outdoor)
- am 27. November 2021 wird eine neue Alarmstufe II eingeführt. Für den Innensport gibt es keine Änderung. Für die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien gilt in der neu eingeführten Alarmstufe II 2G und in der Alarmstufe wie bisher 3G mit PCR-Test.
- ab 02. November 2021 ruft die Stadt Stuttgart die Warnstufe aus, d.h. 3G (nur PCR Test). In Baden‐Württemberg gilt ab sofort die sogenannte Warnstufe. Mit der Warnstufe treten Einschränkungen insbesondere für Nicht‐Geimpfte und Nicht‐Genesene in Kraft. Für die Erfüllung der 3G‐Anforderungen (Eintritt/Teilnahme nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter) benötigen Nicht‐Geimpfte und Nicht‐Genesene nun einen PCR‐Test – ein Schnelltest reicht nicht mehr aus.
- ab 16. August 2021 gilt für uns die 3G Regelung
- seit dem 28. Juni 2021 ist die 3-G-Regelung nicht mehr von Bedeutung und auch die anderen einschränkenden Maßnahmen wurden aufgehoben. Der Kursbetrieb ist somit seit gestern wieder weitgehend normal möglich und ihr benötigt für die Teilnahme vor Ort keinen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion.
ab dem 19. April 2021:
Personaltrainings sind ab sofort auch bei einer Inzidenz > 100 1:1 im Innenbereich wieder zulässig. Bis dato war dies nur im Freien der Fall.
seit dem 31. März 2021: Personaltrainings sind ab sofort untersagt.
- ab dem 08. März 2021: Personaltrainings sind ab sofort wieder erlaubt.
- ab dem 01. November 2020: Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb unter anderem auch in Yoga- und Pilatesstudios.
- ab 30. Juni 2020: Die am 06. Juni definierte Quadratmeter- Zahl entfällt. Sport- und Trainingsgruppen bis zu 20 Personen sind zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.
- ab 02. Juni 2020: Sport in Innenräumen ist erlaubt, sofern pro Person eine Fläche von mind. 10 qm zur Verfügung gestellt wird.
- ab 15. März 2020: Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb unter anderem auch in Yoga- und Pilatesstudios.